- zusehen
- ein Auge auf etwas werfen (umgangssprachlich); beachten; (etwas) im Auge behalten (umgangssprachlich); beobachten; bewachen; hüten; zuschauen
* * *
zu|se|hen ['ts̮u:ze:ən], sieht zu, sah zu, zugesehen <itr.; hat:1. (einem Vorgang) mit den Augen folgen; (jmdn., etwas) beobachten, betrachten:jmdm. bei der Arbeit zusehen; sie sah der Prügelei aus sicherer Entfernung zu.Syn.: ↑ gaffen (abwertend), ↑ glotzen (ugs., auch abwertend), ↑ gucken (ugs.), ↑ zuschauen (bes. südd., österr., schweiz.).2. [ab]warten; mit einer Entscheidung zögern:wir werden noch eine Weile zusehen, ehe wir eingreifen.3. <mit Nebensatz> (für etwas) sorgen; (auf etwas) achtgeben:sieh zu, dass du nicht fällst; ich werde zusehen (mich darum bemühen), dass ich pünktlich bin.Syn.: sich kümmern um.* * *
zu||se|hen 〈V. intr. 235; hat〉1. = zuschauen2. bei etwas Zeuge sein, ohne selbst einzugreifen3. \zusehen, dass ... 〈fig.〉 sich bemühen, versuchen ...● sieh zu, dass du vorwärtskommst!; beeil dich!; bei näherem Zusehen stellte es sich als etwas anderes heraus; ich sah ihm bei der Arbeit zu; ich habe beim Sportfest nur zugesehen (mich nicht beteiligt); wir müssen \zusehen, dass wir so schnell wie möglich zum Bahnhof kommen 〈fig.〉; sehen Sie doch zu, dass Sie morgen mitkommen können 〈fig.〉; da sehe ich nicht mehr lange zu! 〈fig.〉 da warte ich nicht mehr lange ab, da greife ich bald ein; kannst du dabei ruhig \zusehen? 〈fig.〉 kannst du das dulden?; schon vom Zusehen wird mir schwindlig; soll er selbst \zusehen, wie er damit fertigwird! 〈fig.〉* * *
zu|se|hen <st. V.; hat:1.a) auf etw., was vorgeht, was jmd. tut, betrachtend seinen Blick richten; einen Vorgang o. Ä. mit den Augen verfolgen:jmdm. [beim Arbeiten] interessiert, gedankenvoll, aufmerksam z.;einem Feuerwerk z.;<subst.:> mir wird schon vom [bloßen] Zusehen ganz schwindlig;b) [genau] hinsehen:wenn man genau zusieht;<subst.:> bei näherem Zusehen.2. etw. (was nicht so ist, wie es eigentlich sein sollte) geschehen lassen, ohne etw. dagegen zu unternehmen:[einem Unrecht] ruhig, unbeteiligt z.;ohnmächtig, tatenlos z. müssen, wie etw. geschieht.3. tun, was erforderlich ist, um etw. Bestimmtes sicherzustellen; für etw. Bestimmtes Sorge tragen:sieh zu, dass du pünktlich bist!;sieh zu, wo du bleibst! (sorge selbst für dich!);soll er [doch] z., wie er damit fertigwird (damit fertigzuwerden ist sein Problem [u. nicht meines, unseres o. Ä.]).* * *
Zu|se|hen, das: in der Fügung auf Z. hin (schweiz.; auf Widerruf, bis auf weiteres): es sei inzwischen sicher, dass die Mieter auf Z. hin darin verbleiben können (Basler Zeitung 12. 5. 84, 39).
Universal-Lexikon. 2012.